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Internationaler
Datenschutz

Internationaler Datenschutz

Eine globale Welt benötigt auch einen globalen Datenschutz.

Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden national wie auch international zunehmend komplexer. Global agierende Unternehmen sehen sich mit immer größeren  Anforderungen aus dem Datenschutz konfrontiert.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat den Datenschutz in Europa harmonisiert. Dennoch gibt es diverse Öffnungsklauseln in der Verordnung. Die Öffnungsklauseln erlauben den einzelnen Ländern landesspezifische Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen.

Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) dürfen personenbezogene Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen übermittelt und verarbeitet werden.

Rechtssicher Daten international austauschen

Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung des internationalen Datentransfers. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch die notwendigen Rechtsgrundlagen und deren Anwendbarkeit.

Datenaustausch im Konzern gestalten und prüfen

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung des Datenaustauschs in Ihrem Unternehmen, insbesondere auch bei der Nutzung von zentralen oder Cloud-Anwendungen.

Aktuelle Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen

Bei der internationalen Datenübermittlung unterliegen die nutzbaren Rechtsgrundlagen häufig Änderungen. Wir informieren Sie frühzeitig, damit Sie Ihre technischen Verfahren entsprechend anpassen können.

Technische Maßnahmen prüfen und bewerten

Neben der juristischen Bewertung ist auch die technische Umsetzung zu berücksichtigen. Gerne unterstützen wir Sie bei der sicheren Datenübermittlung, auch mit einem Penetrationstest, falls gewünscht.

Leistungen im internationalen Datenschutz
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Weltweite Datenschutz-Niveau

Comparitech hat den Schutz der Privatsphäre und den Stand der Überwachung 2022 in 47 Ländern untersucht, um festzustellen, wo die Regierungen die Privatsphäre nicht schützen und/oder Überwachungsstaaten schaffen.

PlatzierungLandScore
1Ireland3,2
2France3,1
3Portugal3,1
...
32Germany2,8
...
47China1,8

What we do

In der Welt zuhause

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung. Profitieren Sie von unserer mehr als 25 jährigen Beratungskompetenz mit einem Team aus hochspezialisierten und serviceorientierten juristischen und technischen Berater:innen.

  • Bewertung der internationalen Datenübermittlung
  • Aufbau eines internationalen Managementsystems
  • Bewertung nationaler Anforderungen
  • Konzernweite Umsetzung der Datenschutzvorgaben
Internationales DSMS

Für international agierende Unternehmen und Konzerne ist die Einhaltung nationaler und internationaler Datenschutzvorgaben eine Herausforderung. Ein Datenschutz-Managementsystem kann die Umsetzung aller gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben im Unternehmen einheitlich regeln.

  • Gewährleitsung eines einheitlichen Datenschutz-Niveaus im Konzern
  • Identifikation und Umsetzung von nationalen Anforderungen
  • Zentrale Überwachung und Reporting des Reifegrades
Wichtige Fragen
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und noch wichtigere Antworten

Wir haben die typischen Fragen, die uns im Rahmen einer Beratung zum internationalen Datenschutz erreichen, zusammengestellt und hier beantwortet.

Die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO ist eine gute Grundlage für eine datenschutzkonforme Verarbeitung oder Übermittlung von Daten. Allerdings enthält die DSGVO etwa 70 Öffnungsklauseln, in denen die jeweiligen Länder abweichende Regelungen treffen können. Darüber hinaus können in Ländern außerhalb Europas gänzlich andere Datenschutzregelungen bestehen.

Wenn Sie internationale Partner einsetzen, können Sie davon ausgehen, dass diese sich an die lokale Gesetzgebung halten. Diese muss jedoch nicht mit der DSGVO vereinbar sein. Als Unternehmen bleiben Sie für die Verarbeitung der Daten Ihrer Kund:innen und Mitarbeiter:innen verantwortlich, auch wenn diese Verarbeitung bei internationalen Partnern erfolgt.

Der Ort, an dem die Daten gespeichert werden, ist nicht immer ausschlaggebend für die Bestimmung der anwendbaren Rechtsgrundlagen. In einem Konzern ist genau zu prüfen, welche Gesellschaft für die Verarbeitung verantwortlich ist. Dies ist nicht automatisch die Zentrale, nur weil dort die IT betrieben wird.

Im Sinne des Datenschutzes gibt es kein Konzernprivileg. Das bedeutet, dass der Datenaustausch innerhalb der Gesellschaften den gleichen Rechtsgrundlagen unterliegt wie mit externen Partnern. Die von der Datenbearbeitung betroffenen Personen können jedoch in die Weitergabe an Konzerngesellschaften einwilligen.

Sie möchten mehr Informationen oder haben

WEITERE Fragen?

Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline,

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Fachartikel Datenschutz
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