Skip links

Datenschutz

Datenschutz

Datenschutz kann mehr,
als Daten schützen.

Datenschutz ist seit der Einführung der DS-GVO verstärkt in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten. Die Datenschutz-Grundverordnung hat den Umgang mit personenbezogenen Daten in Unternehmen grundsätzlich verändert und das weltweit. Heutzutage ist der datenschutzkonforme Umgang mit Kundendaten ein Wettbewerbsvorteil. Wir helfen Ihnen Datenschutz im Unternehmen zu integrieren.

Widerstandsfähigkeit erhöhen & Risiken reduzieren

Datenschutz schützt nicht nur die Daten von Personen. Die Maßnahmen schützen auch das Unternehmen selbst.

Vertrauen von Kunden und Partnern steigern

Nicht nur eine Zertifizierung, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen steigern das Vertrauen von Kunden und Partnern.

DS-GVO Anforderungen umsetzen

Wir unterstützen Sie die Anforderungen der DS-GVO zu identifizieren und effizient umzusetzen und nachzuweisen.

Beratung ohne monatliche Pauschalen

Wir arbeiten nicht mir monatlichen Pauschalen oder Festpreisen. Wir rechnen fair und transparent ab.

Unsere Leistungen
01
black and white rectangular frame
Multiracial business team having a meeting in the office
person using laptop

What we do

360° Datenschutz

Unsere Leistungen decken Ihren Bedarf im Datenschutz vollständig ab. Wir stellen Ihnen ein Team für alle Aufgaben und Themen zusammen. Sie haben Zugriff auf alle unsere Berater:innen.
Sie erhalten genau die Unterstützung, die Sie benötigen, egal ob bei einer Einzelanfrage oder beim Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems.

  • Externer DBS
  • Datenschutz Beratung
  • Datenschutz Management
  • Folgeabschätzungen
  • Internationaler Datenschutz
  • Datenschutz Audits

1 1

Schritt 1

Datenschutz- Audit

In der Regel beginnen wir die Zusammenarbeit mit einem Datenschutz-Audit. Das Audit ist die Grundlage für die weitere Planung und dokumentiert den vorhandenen Umsetzungsstand. Das Audit beinhaltet einen umfassenden Maßnahmenkatalog.

2 2

Schritt 2

Übernahme Mandat

Nach dem Audit übernehmen wir das Mandat. Wenn gewünscht übernehmen wir auch die Rolle der oder des externen Datenschutzbeauftragten. Diese Leistung wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.

3 3

Schritt 3

Umsetzung & Betreuung

Sie entscheiden welche Maßnahmen wir umsetzen sollen und welche Punkte Sie selbstbearbeiten möchten. In jedem Fall können Sie auf unsere Expert:innen zurückgreifen und erhalten jederzeit Support.

Seit über 25 Jahren

Nutzen Sie unsere Erfahrung diversen Branchen und Unternehmensgrößen. Wir begleiten unsere Kunden in der regel über einen langen Zeitraum. Wir setzen auf verlässliche und ehrliche Beratung.

7,25
Jahre arbeiten wir im Schnitt mit unseren Kunden zusammen.
Wichtige Fragen
02

und noch wichtigere Antworten

Wir haben typischen Fragen rund um das Thema Datenschutz und Datenschutzbeauftragte zusammengestellt und hier beantwortet.

Ein  Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte  muss gemäß § 38 BDSG benannt werden, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind oder wenn das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, die gemäß Art. 35 DS-GVO einer Folgenabschätzung unterliegen. Eine ist auch notwendig, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet werden, zum Zweck der Übermittlung, zum Zweck der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung.

Die DS-GVO und andere gesetzliche oder regulatorische Vorgaben zum Datenschutz müssen jederzeit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten umgesetzt und nachgewiesen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist dabei nicht von der Pflicht der Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten abhängig.

Die Kontrolle der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen obliegt den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Dabei gilt das Sitzlandprinzip. Damit ist das Land zuständig in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. In Deutschland ist jeweils die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes zuständig.

Grundsätzlich sollte Datenschutz nicht umgesetzt werden um Bußgelder zu vermeiden. Neben den reinen Bußgeldern, die in der DS-GVO definiert sind, gibt es viele weitere Risiken für Unternehmen, wenn Maßnahmen nicht oder unzureichend umgesetzt sind.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht für Datenschutzverstöße Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Für Unternehmen kann das Bußgeld bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag am Ende höher ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe des Bußgeldes von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Art des Verstoßes und der Schwere der Datenschutzverletzung.

Sie möchten mehr Informationen oder haben

WEITERE Fragen?

Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline,

oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.

Fachartikel Datenschutz
03

Bleiben Sie mit unseren Fachartikel zum Thema Datenschutz auf dem Laufenden.

Sprechen Sie uns an.