Skip links

Externe:r
DSB

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r

Datenschutz
as a Service

Unternehmen sind in der Regel verpflichtet einen oder eine Datenschutzbeauftragte zu benennen. Diese Person muss über das notwendige Fachwissen verfügen und sowohl juristische wie auch technische Sachverhalte bewerten können. Weiterhin müssen genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Letztendlich ergeben sich für Unternehmen auch Fragen aus dem Kündigungsschutz. Die Lösung ist eine eterne Benennung.

Transparente und faire Zusammmenarbeit

Sie erhalten den Service, den Sie benötigen, wann Sie ihn benötigen. Wir arbeiten nicht mit Pauschalen oder langfristigen Verträgen. Alle Leistungen werden transparent dargestellt.

Kein Kündigungsschutz interner Personen

Eine externe Benennung ist flexibel und bei uns ohne lange Vertragslaufzeiten. Interne Personen genießen hingegen einen umfassenden Kündigungsschutz.

Know-How Transfer
inklusive

Bei allen unseren Projekten achten wir darauf, unser Know-how an Ihre internen Ansprechpartner weiterzugeben. Natürlich bieten wir auch passende Seminare inkl. Zertifizierung.

Entlastung interner Ansprechpartner:innen

Externe Ressourcen entlasten die internen Mitarbeitenden. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmen uns um Ihren Datenschutz.

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r
01
File Folders with words Compliance, Policies, Regulations, Violations, Procedures and Documentation
Multiracial business team having a meeting in the office
Cyber crime, cyber attack, hacking, computer desktop

ISB & Team

Mit der Benennung eines oder einer Datenschutzbeauftragten erhalten Sie nicht nur eine Person, sondern Ihnen steht ein komplettes Team von Experten und Expertinnen zur Verfügung.

Wir stellen das Team nach Ihren Anforderungen zusammen. Sie erhalten einen Hauptansprechpartner oder eine Hauptansprechpartnerin. Die Aufgaben werden dann jeweils intern an entsprechende juristische oder technische Expert:innen weitergegeben.

  • Datenschutz Management
  • Technische & organisatorische Maßnahmen
  • Juristische Bewertungen
  • Internationaler Datenschutz
  • Datenschutz Audits
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden

1 1

Schritt 1

Datenschutz- Audit

In der Regel beginnen wir die Zusammenarbeit mit einem Datenschutz-Audit. Das Audit ist die Grundlage für die weitere Planung und dokumentiert den vorhandenen Umsetzungsstand. Das Audit beinhaltet einen umfassenden Maßnahmenkatalog.

2 2

Schritt 2

Übernahme Mandat

Nach dem Audit übernehmen wir das Mandat. Wenn gewünscht übernehmen wir auch die Rolle der oder des externen Datenschutzbeauftragten. Diese Leistung wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.

3 3

Schritt 3

Umsetzung & Betreuung

Sie entscheiden welche Maßnahmen wir umsetzen sollen und welche Punkte Sie selbstbearbeiten möchten. In jedem Fall können Sie auf unsere Expert:innen zurückgreifen und erhalten jederzeit Support.

One-Stop-Shop

Der oder die externe DSB ist mehr als ein:e Berater:in. Wir kümmern uns aktiv um die Umsetzung der Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Bei Bedarf werden weitere Expert:innen aus unserem Haus hinzugezogen.

  • Informationssicherheit
  • Pentesting
  • Compliance
  • Juristische Berater
  • Sichere Softwareentwicklung
  • Business Continuity Management
Wichtige Fragen
03

und noch wichtigere Antworten

Wir haben typischen Fragen rund um das Thema Datenschutz und Datenschutzbeauftragte zusammengestellt und hier beantwortet.

Der Kündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte (DSB) ist ein wichtiger Aspekt des Datenschutzrechts, der dazu dient, die Unabhängigkeit und Objektivität des DSB zu gewährleisten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darf ein DSB nicht wegen der Erfüllung seiner Aufgaben abberufen oder benachteiligt werden. In Deutschland ist die Abberufung eines DSB nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die einer außerordentlichen Kündigung gleichkommen. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass der DSB seine Überwachungsaufgaben ohne Angst vor Repressalien durchführen kann.

Ein  Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte  muss gemäß § 38 BDSG benannt werden, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind oder wenn das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, die gemäß Art. 35 DS-GVO einer Folgenabschätzung unterliegen. Eine ist auch notwendig, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet werden, zum Zweck der Übermittlung, zum Zweck der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung.

Eine externe Benennung kann deutlich einfacher Widerrufen werden. Letztendlich basiert die Benennung auf einem Dienstleistungsvertrag. Für diesen gilt nicht der Kündigungsschutz wie bei einer internen Benennung. Endet der Dienstleistungsvertrag, so wird auch die Benennung zurückgenommen. Bei uns profitieren Sie zusätzlich von flexiblen Kündigungsfristen ohne lange Vertragslaufzeit.

Datenschutzbeauftragte müssen über die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Die Fachkunde kann über viele Arten nachgewiesen werden. Üblich sind regelmäßige Weiterbildungen, wobei Umfang und Frequenz nicht gesetzlich geregelt sind. Empfohlen werden etwa drei Tage pro Jahr. Unsere Berater:innern bilden sich nicht nur regelmäßig weiter, sondern sind auch entsprechend zertifiziert.

Sie möchten mehr Informationen oder haben

WEITERE Fragen?

Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline,

oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.

Fachartikel Datenschutz
03

Bleiben Sie mit unseren Fachartikel zum Thema Datenschutz auf dem Laufenden.

Sprechen Sie uns an.